Winterweide

 

Hier bei uns gibt es die sogenannte Koppelschafhaltung. Das heißt unsere Schafe werden in umzäunten Flächen gehalten.  Wir kontrollieren unsere einzelnen Herden mindestens einmal am Tag.  Außerdem gibt es bei uns noch eine besondere Form der Koppelschafhaltung - und zwar die Deichschafhaltung -.

 

Wir sind Pächter dieser Außen-/und Mitteldeichsflächen, die dem Land Schleswig-Holstein gehören und müssen somit die Auflagen des Landes erfüllen. Die Außendeichsflächen dürfen normal vom 15. März bis 15. Oktober beweidet werden. In trockenen Jahren darf auch bis zum 15. November beweidet werden. 

 

Da die Deiche in der Regel im Winter nicht beweidet werden dürfen, müssen unsere Schafe auf Weiden im Binnenland (meiste auf die Geest) gebracht werden. Über Winter weiden unsere Herden (aufgeteilt in Gruppen von 50-100 Schafen) von Oktober bis Februar die Grünlandflächen von Rinderhaltern oder die Ackerlandflächen von Landwirten ab, die diese mit einer Zwischenfrucht aufgesät haben.

Unsere Tiere müssen täglich kontrolliert und im Schnitt etwa alle 5-7 Tage umgeweidet werden. Diese Flächen können sehr weit weg vom Hof sein, wodurch lange Fahrten anfallen. 

 

Bei uns in Dithmarschen werden die Schafe zum Großteil nach dem Abtrieb vom Deich im Herbst auf die abgeernteten Kohlfelder, oder auf mit Zwischenfrucht angesäte Ackerflächen gebracht.

Dort dienen ihnen die restlichen Kohlköpfe und vor allem die Kohlstrunken als sehr nahrhaftes Schaffutter. Um die geringe Rohfaser auszugleichen, wird zusätzlich Stroh oder Heu gefüttert. Nachdem die Futterflächen vollständig abgeweidet sind, kommen die Schafe ebenfalls auf die Winterweiden der Geest.